
Am 02.12.2011 wurden im Bundesanzeiger der 2. und 3. Abschnitt der VOB/A veröffentlicht (Bundesanzeiger v. 02.12.2011, S. 4270 und Beilage).
Der 2. Abschnitt regelt die Vergabe von Aufträgen, deren Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Welche Fassung des 2. Abschnittes anzuwenden ist, richtet sich nach der gesetzlichen Vorschrift der VgV. Die VgV schreibt derzeit die Anwendung des 2. Abschnittes in der Fassung 2009 vor. Die VgV soll insoweit im Verlauf des kommenden Frühjahrs geändert werden, derzeit wird mit einem Inkrafttreten der Änderung etwa im Mai gerechnet. Erst ab diesem Zeitpunkt darf der heute veröffentlichte 2. Abschnitt angewendet werden.
Der 3. Abschnitt der VOB/A hat nichts mit den bis zum Inkrafttreten der SektVO geltenden Regelungen zu tun. Es handelt sich um eine völlig neue Regelung, mit der die Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen von Verteidigung und Sicherheit umgesetzt werden soll. Auch dieser 3. Abschnitt kann erst angewendet werden, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt. Diese Grundlage soll in einer eigenständigen Vergabeverordnung für den Bereich von Verteidigung und Sicherheit geschaffen werden, dies ebenfalls im Frühjahr 2012. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung ist der neue 3. Abschnitt nicht anzuwenden.
Beide Abschnitte der VOB/A werden in einer Gesamtausgabe der VOB als VOB/A 2012 erscheinen
Voraussichtliches Inkrafttreten April 2012 !
Quelle: Bundesanzeiger