Benennungen
Logo der Webseite

Benennungen für hessische öffentliche Auftraggeber

80 % der öffentlichen Aufträge werden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe vergeben.
Der Gesetzgeber fordert die Marktkenntnis der öffentlichen Auftraggeber. Diese sind dafür verantwortlich, die Leistungen zu einem angemessenen Preis an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben.

Die ABSt Hessen unterstützt hessische Vergabestellen, den Bieterkreis mit neuen Bewerbern zu erweitern, und benennt dem Auftraggeber unentgeltlich weitere fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen für Beschränkte Ausschreibungen, Markterkundungen und Freihändige Vergaben. Dies ist auch überregional durch die Vernetzung aller Auftragsberatungsstellen möglich.

Für den Auftraggeber und die Unternehmen ist dieser Service kostenfrei.

Aufbau eines neuen Benennungsregisters
für Vergabeverfahren der öffentlichen Hand

Im Rahmen von Vergabeverfahren fragt die öffentliche Hand bei der ABSt Hessen immer wieder nach Unternehmen, Handwerksbetrieben und Büros, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen. Die ABSt wählt diese Unternehmen aus einer Benennungsdatenbank aus. Die Registrierung in diesem "Benennungsregister" erhöht die Möglichkeit, in einem Ausschreibungsverfahren bei öffentlichen Auftraggebern ins konkrete Vergabeverfahren einbezogen zu werden.

Das bisherige Benennungsregister bedurfte einer grundsätzlichen Überarbeitung. Es ist durch ein neues, webbasiertes System ausgetauscht worden, bei dem sich interessierte Bieter mit ihren Unternehmensdaten nebst Leistungsspektrum online eintragen können.

Ab sofort können Kontaktdaten und Leistungsbereiche im Internet auf der Seite der Auftragsberatungsstelle unter http://www.absthessen.de/br eingetragen werden.

Nach einer kurzfristen Freigabe durch uns sind die Unternehmen für künftige Benennungen im neuen Register aufgenommen.

Wir empfehlen darüber hinaus, die Präqualifizierung im Hessischen Präqualifikationsregister "HPQR" anzustreben. Informationen finden sie unter www.hpqr.de. Gegenüber der Benennung weist eine Präqualifizierung das Unternehmen für die Durchführung von öffentlichen Aufträgen als geeignet (Fachkunde, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit) aus.

Bei Benennungen ist festzustellen, dass präqualifizierte Unternehmen von Auftraggebern bevorzugt zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.

Gemeinsamer Runderlass betreffend Öffentliches Auftragswesen
Vergabe- und Vertragsordnung VOL und VOB
Konsolidierte Fassung 2007

§ 7 Benennungen geeigneter Bewerber bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

(1) Zuständige Stelle zur Benennung/Zubenennung geeigneter Bewerber bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe nach § 4 Nr. 2 Abs VOL/A/ ist die
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.
Soweit öffentliche Auftraggeber das wünschen, benennt sie auf Anforderung kostenfrei geeignete Bewerber bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe.

(2) Auf Anforderung übernimmt die ABSt Hessen nach dem Zufallsprinzip Zubenennungen dort registrierter Unternehmen nach § 4 VOL/A und im Rahmen jedweder Beschränkten Ausschreibung und Freihändigen Vergabe insbesondere als Maßnahme eines wirksamen Beschaffungswettbewerbs und zur Vorbeugung illegaler Vergabepraktiken (Absprache, Bestechung, Vorteilsnahme usw.).