
Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, und sich
im Benennungsregister eintragen möchten, bitten wir, uns den Nachweis der Mitgliedschaft bei einer hessischen Kammer, durch eine Mitgliedsbescheinigung oder Beitragsrechnung, (auch eingescanntes Bild)
nachzuweisen.
Ohne dieses Dokument können Sie die Online-Registrierung nicht abschließen.
Nach einer Freigabe durch uns sind die Unternehmen für künftige Benennungen im neuen Register aufgenommen.
Zur Eintragung in das Benennungsregister