HPQR | PQ-Planungsleistungen
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Branchenspezifische Präqualifizierung für freiberufliche Leistungen (§ 18 EStG)

Eine Präqualifizierung bündelt in einer Urkunde die Pflichtdokumente, die bei jeder Vergabe von freiberuflichen Leistungen vorgelegt werden müssen. Zusätzlich können Planungsbüros branchenspezifische Dokumente freiwillig registrieren lassen. Gemeinsam mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen hat die ABSt Hessen einen Kriterienkatalog aufgestellt, der auf die Besonderheiten von Planungsbüros zugeschnitten ist. Damit können Planungsbüros schnell und einfach branchenspezifische Dokumente zusammenstellen.

Die geprüften zusätzlichen Nachweise wie beispielsweise Studiennachweise, Bauvorlageberechtigungen, Fortbildungsnachweise oder eine Eintragung zum Prüfsachverständigen werden auf der PQ-Urkunde genannt. So springen die besonderen Qualifikationen des Büros der Vergabestelle sofort ins Auge. Das erhöht die Erfolgsaussichten registrierter Planungsbüros.

Die PQ-Urkunde kann bundesweit eingesetzt werden. Präqualifizierte Planungsbüros sind auf der HPQR-Datenbank gelistet und können sich zusätzlich im  amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der IHKs (AVPQ) eingetragen lassen. Mit der HPQR-Nummer können Auftraggeber bundesweit in diesen Datenbanken die Einzelnachweise einsehen. Ein weiterer Vorteil für präqualifizierte Unternehmen: Auftraggeber recherchieren dort bei Wettbewerben und Verhandlungsverfahren nach geeigneten Bietern. Gelistete Büros erhöhen somit ihre Chancen, einen Planungsauftrag zu erhalten.

Stellen Sie gleich einen  Antrag, wenn Sie die Vorteile der branchenspezifischen Präqualifikation nutzen wollen. Unter 0611/974588-19, E-Mail: hpqr@absthessen.de, beraten wir Sie gern und beantworten Ihre Fragen.