
Im Oktober und Dezember 2009 wurden die neue VOB/A 2009, die neu gefasste VOL/A sowie die VOF 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Redaktionelle Fehler in der neuen VOL/A und VOB/A wurden korrigiert und die Berichtigungen am 26.02. bzw. 05.03.2010 im Bundesanzeiger ebenfalls veröffentlicht.
Am 10.06.2010 erschien die Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt. Mit Inkrafttreten der abgeänderten VgV am 11.06.2010 traten gleichzeitig die novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOB und VOF in Kraft.
Seit dem 11.06.2010 sind für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen anzuwenden.
Zu beachten ist, dass nur bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte die Vorschriften des GWB, der VgV sowie der VOL/A, VOB/A und VOF in Gänze gelten.
Maßgeblich für die Vergabe unterhalb der Schwellenwerte sind insbesondere das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder sowie Verwaltungsvorschriften und Erlasse der einzelnen Bundesländer. Für nationale Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bedarf es für die Geltung der 1. Abschnitte der neuen VOL/A und VOB/A erst eines Einführungserlasses.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Einführungserlasse am 10.06.2010 mit Wirkung zum 11.06.2010 verkündet.
Wirksamkeit neue VgV - 10. Juni 2010
Mit dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zum 11. Juni 2010 sind die gesamten Ausgaben der Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL/A) Ausgabe 2009 und für Bauleistungen (VOB/A und B) Ausgabe 2009 anzuwenden.
Sollten Regelungen des Vergabebeschleunigungserlasses den Abschnitten 1 der Vergabe- und Vertragsordnungen widersprechen, gelten die Regelungen nach dem Hessischen Vergabebeschleunigungserlass.
Anmerkung:
Die mit den Abschnitten 1 der Vergabe- und Vertragsordnungen eingeführten Haushaltsvorschriften im Range einer Verwaltungsvorschrift können von den Ländern nach ihren Bedürfnissen eingeführt, abgelehnt oder auch modifiziert eingeführt werden.