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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD)
Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in Hessen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Online-Datenbank HAD
der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.

Präambel:
Die Hessische Ausschreibungsdatenbank

(HAD) ist eine webbasierte Datenbank. Sie wird durch die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. im Auftrag ihrer Träger, der 10 Industrie- und Handelskammern, der 3 Handwerkskammern, der Ingenieurkammer und der Architekten-kammer in Hessen betrieben und weiterentwickelt.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung beteiligt sich durch eine Mitfinanzierung an den Kosten für die Aufbereitung und Bereitstellung der Daten, die ständige Weiterentwicklung der HAD und die Beratung der Nutzer. Die Träger der ABSt Hessen e.V. zeichnen sich allein verantwortlich für das Betreiben und die Funktionsfähigkeit der HAD als Herausgeber der Datenbank.

Ziel der HAD ist die Schaffung einer größtmöglichen Transparenz und Vollständigkeit hinsichtlich öffentlicher Ausschreibungen in Hessen im Vorfeld jeder Beschaffung. Damit sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, sich erfolgreich um öffentliche Aufträge zu bewerben.

Der Anspruch auf Erfassung aller Bekanntmachungen in Hessen wird unterstützt durch den Hessischen Vergabeerlass vom 1. Nov. 2007 in seiner jeweils gültigen Fassung, der alle Beschaffungsstellen in Hessen verpflichtet, ihrer vergaberechtlichen Bekanntmachungspflicht auf der Internetplattform der HAD nachzukommen. Dazu gehören auch private Auftraggeber, die durch einen öffentlichen Zuwendungsbescheid verpflichtet werden, Vergaberecht anzuwenden.

§ 1 Gegenstand der Leistung

1. Die Nutzung der HAD-Software und Einstellung von Bekanntmachungen auf die HAD ist für die Beschaffungsstellen kostenlos.

2. Ab dem 1. Januar 2011 ist auch für Unternehmen, Handwerksbetriebe und freiberufliche Büros, die auf der HAD als potentielle Bewerber/Bieter nach öffentlichen Aufträgen recherchieren, das Einsehen der Bekanntmachungstexte kostenlos. Die Bekanntmachungen sind damit bundesweit für alle Nutzer kostenlos zugänglich. 3. Für kommerzielle Nutzer ist eine Lizenzvereinbarung Voraussetzung zur Nutzung der HAD.

4. Ab dem 1. Januar 2011 wird die Einrichtung eines qualifizierten Profils als besondere Dienstleistung kostenpflichtig. Sie erleichtert die Selektion von Bekanntmachungen und ermöglicht die Weiterleitung der selektierten Daten als E-Mail in den Posteingang des Nutzers.

5. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. bietet einen Online-Zugriff auf den Inhalt der HAD an. Der Zugang und die Nutzungsmöglichkeiten werden auf der Webseite beschrieben. In Abhängigkeit von der Nutzung können zeitweise Zugangsengpässe nicht ausgeschlossen werden.

6. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. behält sich das Recht vor, die besagten Dienste zu modifizieren und zu verbessern. Diesbezügliche Informationen werden im Internet unter dem Link Updates bekanntgegeben bzw. dort dokumentiert. Die Auftragsberatungsstelle Hessen behält sich das Recht vor, diesbezügliche Informationen auch durch sog. Online-News bekanntzugeben.

7. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. behält sich darüber hinaus das Recht vor, die in der Datenbank befindlichen Informationen auch anderen Online-Diensten im Rahmen von Lizenzvereinbarungen zugänglich zu machen.

8. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. bietet während der üblichen Geschäftszeiten darüber hinaus eine Hotline an, die sowohl die Beantwortung von Fragen hinsichtlich der Funktionalität der HAD, als auch auf den Inhalt der Datenbank bezogen, die Vergabebestimmungen betreffen können.

9. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. ist berechtigt, Kunden von der Nutzung der Datenbank auszuschließen, vor allem bei Verdacht des Missbrauchs. Als Missbrauch gilt insbesondere die Verletzung der Nutzungsberechtigung.

§ 2 Vertragsdauer und Zustandekommen des Vertrages

1. Für Neu-Kunden:

Nach erstmaliger Registrierung erfolgt die Passwortfreigabe, die zur einfachen Recherche für den Zeitraum von einem Jahr berechtigt. Der Nutzer wird rechtzeitig auf den bevorstehenden Ablauf der Bezugszeit hingewiesen und erhält die Aufforderung, die Kontaktdaten neu einzugeben. Danach wird die Nutzungsmöglichkeit der HAD wieder freigeschaltet. Werden die Kontaktdaten nicht nach Ablauf eines Jahres erneuert, erfolgt die Sperrung des Nutzungszugangs.

2. Eine Fortsetzung des Vertrages nach Sperrung bedarf einer erneuten erstmaligen Registrierung.

§ 3 Kostenpflichtiges Rechercheprofil

1. Zur Erleichterung der Suche nach Bekanntmachungen stellt die ABSt einen besonderen Suchservice zur Verfügung. Der Nutzer legt ein qualifiziertes Profil an, in dem seine Leistungsbereiche dauerhaft gespeichert werden und jederzeit eine Suche nach entsprechenden Bekanntmachungen ohne neue Eingabe von Suchbegriffen durchgeführt werden kann. Auf Wunsch kann der Nutzer die aktive Suche durch einen Mailservice ersetzen. Die automatisch selektierten Bekanntmachungen werden dann täglich an die angegebene Mailadresse versendet.

2. Für den qualifizierten Profilservice wird den Nutzern eine kostenlose Probezeit über einen Zeitraum von 14 Tagen eingeräumt. Die Mindestlaufzeit für ein Profil-Abo beträgt 1 Jahr. Die Preise für das Abo können der jeweils aktuellen Preisliste, die auf der Plattform der HAD unter www.had.de/preisliste hinterlegt ist, entnommen werden. Sie ist Bestandteil des Vertrags.

3. Der Vertrag über die Nutzung der Profildienste der HAD kommt mit dem Überweisen der Nutzungsgebühr zustande. Dies schließt auch die Probezeit mit ein. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch in Abhängigkeit von der gewählten Vertragslaufzeit um den gleichen Zeitraum.

4. Für hessische Unternehmen und Büros ist die Recherche über ein qualifiziertes Profil bis auf weiteres kostenlos. Sie werden auf Antrag freigeschaltet.

5. Eine fristlose Kündigung ist möglich bei missbräuchlicher Nutzung und bei Verzug mit der Begleichung der Rechnung. Missbrauch wird insbesondere bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit dem Passwort angenommen. Ansonsten kann durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Nutzungszeit der Vertrag beendet werden.

6. Nach Zahlungseingang wird die Profilsuche freigeschaltet. Der Nutzer wird rechtzeitig auf den bevorstehenden Ablauf der Nutzungszeit hingewiesen und erhält gleichzeitig eine Rechnung für den Verlängerungszeitraum.

7. Der Nutzer ist für das Nichtentstehen der Gebührenpflicht beweispflichtig.

§ 4 Nutzungsrechte

1. Die Rechercheergebnisse sind nur für den eigenen Gebrauch, insbesondere beruflichen Gebrauch des Nutzers, der als Bewerber/Bieter nach öffentlichen Aufträgen sucht, bestimmt. Der Nutzer ist nur berech-tigt, Veröffentlichungen weiterzuverwenden, die dem Leistungsspektrum seines Unternehmens entsprechen. Der Download der Bekanntmachungen zum Einstellen in kommerziell betriebene Datenbanken ist unzulässig. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.

2. 2. Die elektronische Mehrfachnutzung mit nur einem Passwort, sowie die Weitergabe der Recherche-Ergebnisse an Dritte - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - ist untersagt. Eine Weitergabe der Informationen aus der HAD ist nur nach einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. gestattet.

§ 5 Haftung, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde hat das Recht, in der Datenbank HAD zu recherchieren. Er verpflichtet sich, die ihm eingeräumten Rechte zur Nutzung der HAD nicht missbräuchlich zu handhaben und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

2. Der Kunde ist für den Schutz des ihm übermittelten und zugeleiteten Passworts verantwortlich. Für die durch Missbrauch oder Verlust des dem Kunden zugeteilten Passwortes entstehenden Schäden haftet die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. nicht. Der Kunde haftet für Störungen, die er durch unsachgemäßen Gebrauch der Datenbank verursacht. Der Kunde hält insbesondere das Passwort geheim, bzw. veranlasst unverzüglich dessen Änderung, falls die Vermutung besteht, dass es Nichtberechtigten zur Kenntnis gelangt ist.

3. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. ist berechtigt, bei missbräuchlicher Nutzung den Kunden von der Nutzung auszuschließen, dies gilt auch für den Verdachtsfall, falls der Kunde die Gründe für den Verdachtsfall nicht hinreichend widerlegen kann.

4. Grundsätzlich ist der Kunde für die Schaffung der technischen Voraussetzungen, die die Nutzung der Zugriffs- und Übertragungsmöglichkeiten bedingen, selbst verantwortlich.

§ 6 Urheberrechte

Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Datenbank, der Datenbanksoftware oder an Datenbankinhalten bleiben vorbehalten, soweit nicht den Nutzern einzelvertraglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden. Gleiches gilt sinngemäß für die bestehende Schutzrechte Dritter an Datenbankinhalten. Das Copyright liegt bei der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.

§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Für technische Störungen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. fallen, für Schäden aus höherer Gewalt sowie für Schäden durch missbräuchliche Nutzung des Systems haftet die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. nicht. Gleiches gilt für unrichtige Informationen (einschließlich Viren), mit den daraus entstehenden Schäden, soweit diese von Berechtigten und nichtberechtigten Dritten in das System HAD eingegeben und über die HAD veröffentlicht werden.

2. Im Übrigen haftet die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird nur gehaftet, falls diese ursächlich durch Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten begründet sind.

3. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. behält sich das Recht vor, falls sie Informationen mit offensichtlichen Fehlern feststellt, diese aus dem System zu entfernen. Es ist ihr freigestellt, diese an den Eingebenden zurückzusenden.

4. Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts der Informationen, die seitens der eingebenden Stellen in das System HAD eingegeben werden. Insbesondere wird keine Gewähr dahingehend übernommen, dass die abgerufenen Informationen für bestimmte Zwecke des Nutzers geeignet oder ausreichend sind. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass es sich bei dem System HAD um ein Informationssystem handelt, bei dem seitens des Anbieters keine Kontrolle hinsichtlich des jeweils eingehenden und dann sofort im Internet zur Verfügung stehenden Informationen vorgenommen wird.

§ 8 Leistungsverzögerung und Rückvergütung

1. Die Verfügbarkeit der HAD ist auf einen 24-Stunden-Dienst ausgelegt. Gleichwohl behält sich die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. das Recht vor, die Betriebszeiten zu modifizieren, hierzu zählt auch die Unterbrechung aus betriebsbedingten Gründen. Darüber hinaus ist sie berechtigt, den Betrieb aus Gründen zu unterbrechen, auf welche sie keinen Einfluss hat. Sie kann bis zur Behebung einer Behinderung durch hohe Gewalt oder anderer von ihr nicht zu vertretenden Umständen die Wiederherstellung der Verfügbarkeit hinausschieben. Ein Anspruch auf eine durchschnittliche Systemverfügbarkeit besteht nicht.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. Ihre Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. Soweit sich die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Teilnehmerdaten an diese weiterzugeben, soweit es im Rahmen dieses Vertrages notwendig ist.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

Die Auftragsberatungsstelle Hessen behält sich das Recht vor, den Nutzern der HAD Informationen (Newsletter) zum Thema "Öffentliches Auftragswesen" zukommen zu lassen. Sie wird dazu die ihr von den Nutzern übermittelten Adressdaten nutzen. HAD-Nutzer können jederzeit schriftlich den Bezug des Newsletters ausschließen.

Sofern ein kaufm. Unternehmen Vertragspartei ist, gilt als Gerichtsstand zwischen den Parteien der Sitz der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. als vereinbart.

Sollten Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. für die Nutzung der HAD nichtig sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit des Gesamtvertrages. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Mit der Nutzung der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Brigitta Trutzel

Geschäftsführerin
Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. 31. Dezember 2010