Presse | Pressemeldung "Tariftreue"
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Pressemitteilung Tariftreue

04.04.2012 - Stellungnahme zum Urteil des Gerichtshofs EuGH vom 3. April 2008
(Rs. C-346/06): Tariftreueverpflichtung unzulässig!
Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf das Hessische Vergabegesetz Stellungnahme zum Urteil von Brigitta Trutzel, Geschäftsführerin, Auftragsberatungstelle Hessen e.V.

| Stellungnahme | Hessisches Tariftreuegesetz HVgG seit 01.01. 2008 in Kraft getreten Unternehmen, die sich um Aufträge der öffentlichen Hand bemühen, müssen nachweisen, dass sie ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem branchenüblichen Tarifvertrag entlohnen.

Die Landesregierung hat das Tariftreuegesetz geschaffen, um die Einhaltung der Tarifverträge sicherzustellen und um Lohndumping in Hessen vorzubeugen.

Es umfasst die Aufträge der gesamten öffentlichen Hand in Hessen, soweit der Auftragswert 50.000 Euro überschreitet. Betroffen sind Bauleistungen, Dienstleistungen im Gebäudereinigungshandwerk, das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, der Garten und Landschaftsbau und das Abbruchgewerbe.

Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen und eine dreijährige Sperre. Unter § 3 enthält das Gesetz auch die Möglichkeit, im Vergabeverfahren das Engagement des Auftragnehmers bei der beruflichen Erstausbildung zu berücksichtigen. Bei gleichwertigen Angeboten kann der Zuschlag davon abhängig gemacht werden, ob der Bieter sich an der beruflichen Erstausbildung im Sinne des HVgG §3 Abs.2 beteiligt. Das Gesetz findet erst Anwendung, wenn die Entgelttarife (Tarifverträge) im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD bekanntgegeben werden.