Recht | Vergabekammer Hessen
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Vergabekammer Hessen - Rechtschutz in Hessen

Für die Nachprüfung des Vergabeverfahrens ist ausschließlich die 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen zuständig, mit Sitz im Regierungspräsidium Darmstadt. Dazu müssen die Auftragswerte die Schwellenwerte erreichen oder überschreiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag von Unternehmen ein. Sie hat eine gerichtsähnliche Funktion und trifft unabhängige Entscheidungen.

Sie können die Entscheidungen unter folgendem Links recherchieren:

RP Darmstadt Rechtssprechung VK Hessen