
Änderungen nach Ablauf des Vergabebeschleunigungserlasses 2009. Der Erlass tritt am 01.01.2012 in Kraft und mit dem gesamten Gemeinsamen
Runderlass vom 1. November 2007 (StAnz. 2386) mit allen Änderungen mit Ablauf des
31. Dezember 2012 außer Kraft
zum Hessenrecht
Am 02.12.2011 wurden im Bundesanzeiger der 2. und 3. Abschnitt der VOB/A veröffentlicht (Bundesanzeiger v. 02.12.2011, S. 4270 und Beilage).
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EU-Verordnung: 1251/2011 vom 30.11.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013 im Amtsblatt der EU.
Die Schwellenwerte bestimmen, ab welchen netto-Auftragswerten ein
öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Eine derartige
Anpassung erfolgt per EU-Verordnung turnusgemäß alle zwei Jahre.
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