
1.) Der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2.) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
3.) Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF
sowie in der neuen Sektorenverordnung (SektVO).
Die Sektorenverordnung hat die Bundesregierung am 23.09.2009 beschlossen. Die SektVO tritt an die Stelle der für
Sektorenauftraggeber geltenden Regelungen der VgV und der 3. und 4. Abschnitte von VOB/A und VOL/A. Erstmals werden
nun in einer Verordnung die Vergaberegeln für Auftraggeber aus den Sektorenbereichen zusammengefasst.
Der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbeschränkungen (GWB) enthält die allgemeinen Grundsätze für Vergabeverfahren
und Definitionen von Begriffen wie "öffentliche Auftraggeber" oder "öffentlicher Auftrag".
Das GWB regelt, wie Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ablaufen.
Ebenso regelt es die Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Vergabekammer.
Das GWB weist auf die VgV hin, welche festlegt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung anzuwenden sind.
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Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 09.07.2009
Bundesgesetzblatt Nr. 40 vom 15.07.2009
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