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Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 21.03.2012, wurde die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen EU-Schwellenwerte ab dem 22.03.2012 in Kraft.

Die EU-Kommission hatte bereits am 30. November 2011 durch die "VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION " die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Diese EU-Verordnungen gilt in den Mitgliedsstaaten auch ohne Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber unmittelbar. In Deutschland galten aber strengere, niedrigere Werte durch die alte VgV, die nunmehr angepasst wurde.

Die neuen Schwellenwerte:
Für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Sektorenauftraggebern: 400.000 EUR
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich
der Verteidigungs- und Sicherheitsvergaberichtlinie: 400.000 EUR
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden
sowie vergleichbaren Bundeseinrichtungen: 130.000 EUR

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung - VgV)

"Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2570) geändert worden ist"
 zur Vergabeverordnung

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
vom 16.08.2011

Mit der Änderung der Vergabeverordnung (VgV) wird das Kriterium der Energieeffizienz als wichtiges Kriterium bei der öffentlichen Vergabe oberhalb der Schwellenwerte rechtlich verankert.
 zur Verordnung

Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, sowie über die Verordnung der Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung SektVO)

Bundesgesetzblatt 2010 Teil 1, Nr. 30 vom 10. Juni 2010
 zur Verordnung

Wirksamkeit der neuen Vergabeverordnung 10. Juni 2010

Mit dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zum 11. Juni 2010 sind die gesamten Ausgaben der Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL/A) Ausgabe 2009 und für Bauleistungen (VOB/A und B) Ausgabe 2009 anzuwenden (s. hierzu auch Nr. 13 (2) des Vergabebeschleunigungserlasses vom 18. März 2009 - StAnz. S. 831 in der Fassung vom 14. Dezember 2009 - StAnz S. 3628).

Sollten Regelungen des Vergabebeschleunigungserlasses den Abschnitten 1 der Vergabe- und Vertragsordnungen widersprechen, gelten die Regelungen nach dem Hessischen Vergabebeschleunigungserlass.

Anmerkung: Die mit den Abschnitten 1 der Vergabe- und Vertragsordnungen eingeführten Haushaltsvorschriften im Range einer Verwaltungsvorschrift können von den Ländern nach ihren Bedürfnissen eingeführt, abgelehnt oder auch modifiziert eingeführt werden.

Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, vom 11.05.2011
 zur Verordnung

Sektorenverordnung SektVO 2009

Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und Energieversorgung anzuwendenden Regeln vom 23.09.2009 Bundesgesetzblatt 2009 Teil 1, Nr. 62 vom 28.09.2009
 zur Verordnung

Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten

Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953
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