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Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013

EU-Verordnung: 1251/2011 vom 30.11.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013 im Amtsblatt der EU.

Die Schwellenwerte bestimmen, ab welchen netto-Auftragswerten ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Eine derartige Anpassung erfolgt per EU-Verordnung turnusgemäß alle zwei Jahre. Den Schwellenwerten liegen sogenannte Sonderziehungsrechte zugrunde, und diese hängen vom Euro-Kurs ab. Daher macht sich dessen derzeitige Kursentwicklung auch bei den Schwellenwerten bemerkbar, welche nunmehr angehoben wurden.
Die neuen Schwellenwerte sind:

  • für Bauaufträge: 5.000.000 Euro
  • für Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200.000 Euro
  • für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen: 400.000 Euro
  • Aufträge oberste oder obere Bundesbehörden: 130.000 Euro.

Bitte beachten: Diese Werte dürfen erst nach entsprechender Änderung des § 2 der Vergabeverordnung (VgV) angewendet werden; damit ist nicht vor Ende Februar zu rechnen. Bis dahin gelten die (alten) in § 2 der VgV genannten Schwellenwerte fort (Bau: 4.845.000 Euro; sonst 193.000 Euro bzw. 387.000 Euro).

Hintergrund :

Die neuen EU-Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2012 in der Regel unmittelbar, da es bei einer EU-Verordnung keiner gesonderten Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten bedarf. In Deutschland gelten die Schwellenwerte der Vergabeverordnung (§ 2 VgV) bis eine geänderte VgV in Kraft getreten ist für klassische Auftraggeber weiter. Denn den Mitgliedsstaaten ist es erlaubt, strengere Regelungen festzuschreiben als es das EU-Recht vorschreibt (war in Deutschland nicht beabsichtigt). Dies ist im Falle der Anhebung der Schwellenwerte durch die EU ab dem 01.01.2012 der Fall. Die in § 2 VgV geregelten Schwellenwerte für klassische Auftraggeber sind - weil sie niedriger sind - schärfer als diejenigen der EU-Verordnung. Etwas anderes gilt aber für Sektorenauftraggeber, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält.

zur EU-Verordnung 1251/2011

Schwellenwerte
Schwellenwerte für EG-Auftragsvergabeverfahren ab 1. Januar 2010

Liefer-, Dienstleistungen:
klassischer öffentlicher Auftraggeber: 193.000,-- Euro
Sektoren Auftraggeber: 387.000,-- Euro
Bundesbehörden nach Beschaffungsabkommen GPA: 125.000,-- Euro
Bauleistungen VOB: 4.845.000,-- Euro

zu den Schwellenwerten (pdf)

Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen/ Freihändige Vergaben

VOB/VOL in den Bundesländern Stand: April 2011
zu den Wertgrenzen (pdf)

Wann fällt ein Auftrag unter das GPA?

mehr

Öffentliches Auftragswesen:
Kommission erkennt Notwendigkeit einer Beschleunigung der Verfahren an

Verlängert bis Ende 2011

zum Formular (pdf)

NOTE TO THE MEMBERS OF THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS

In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember forderte der Europäische Rat die Kommission auf, als Antwort auf die Finanzkrise eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen.

Die Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlaubt den Rückgriff auf beschleunigte Verfahren, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist. Die Kommission erkennt an, dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert. Die Annahme der Dringlichkeit sollte in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.

GRÜNBUCH über die Modernisierung
der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge.

Mit einer Liste von 114 Fragen will die EU-Kommission Möglichkeiten für eine umfassende Modernisierung des europäischen Vergaberechts ermitteln. Ziele sind einerseits größere Effizienz der Vergabeverfahren und Senkung der Bürokratiekosten, andererseits Unterstützung anderer Politiken wie Umweltschutz, höhere Ressourcen- und Energieeffizienz, Förderung von Innovationen, Berücksichtigung sozialer Aspekte sowie Korruptionsbekämpfung.

In einer Onlinekonsultation, die bis 18. April 2011 lief, konnten interessierte Kreise Stellung nehmen. Die EU-Kommission wird die eingegangenen Beiträge im Internet veröffentlichen.

Die Bundesregierung unterstützt die Vereinfachung und Modernisierung des europäischen Vergaberechts. Zu den entscheidenden Weichenstellungen des Grünbuches hat die Bundesregierung eine politische Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme der Bundesregierung zum Grünbuch der Europäischen Kommission zur Modernisierung des Vergaberechts vom 18. Mai 2011
zur Stellungnahme (pdf)