
Hessisches Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge
vom 17.12.2007
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
zum Gesetz (pdf)
EuGH: Tariftreueverpflichtung unzulässig!
Der EuGH erteilt mit seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) der Tariftreueregelung der Bundesländer eine Absage, die Unternehmen bei der Auftragsvergabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern mindestens das am Leistungsort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen. Entgegen dem Urteil des BVerfG vom 11. Juli 2006 sieht der EuGH in der Forderung einer solchen örtlichen Tariftreueverpflichtung eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs, die aufgrund der zusätzlichen wirtschaftlichen Belastung die Erbringung von Leistungen in einem anderen Mitgliedsstaat erschwert. Zudem ist es unzulässig, den in anderen Mitgliedsstaaten ansässigen Unternehmen bei der staatenübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen Arbeitsbedingungen aufzuerlegen, die über zwingende Bestimmungen eines Mindestschutzes hinausgehen (Mindestlohn). Somit wird voraussichtlich die Geltung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes (BayBauVG), das derzeit keinen Bezug auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nehmen kann, ausgesetzt werden.
Pressemitteilung EU
Stellungnahme zum Urteil des Gerichtshofs EuGH vom 3. April 2008
(Rs. C-346/06): Tariftreueverpflichtung unzulässig!
Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf das Hessische Vergabegesetz.
Stellungnahme zum Urteil von Brigitta Trutzel, Geschäftsführerin, Auftragsberatungstelle Hessen e.V.
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