Ab dem 9.7.2020 gelten weitere vergaberechtliche Erleichterungen bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen des Bundes

Das BMWi hat zusätzliche vergaberechtliche Erleichterungen für schnellere und einfacherer Vergaben der Bundesverwaltung eingeführt. Die Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpaketes und sollen bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen. Die Regelungen sind in verbindlichen Handlungsleitlinien festgeschrieben und gelten bis zum 01:00 31-12-2021. Die beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der  COVID-19-Pandemie enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden auf 3.000 Euro und bei Bauleistungen auf 5.000 Euro hochgesetzt.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Die Handlungsleitlinien finden Sie hier
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