Das BMWi hat zusätzliche vergaberechtliche Erleichterungen für schnellere und einfacherer Vergaben der Bundesverwaltung eingeführt. Die Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpaketes und sollen bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen. Die Regelungen sind in verbindlichen Handlungsleitlinien festgeschrieben und gelten bis zum 01:00 31-12-2021. Die beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:
- Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
- Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
- Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden auf 3.000 Euro und bei Bauleistungen auf 5.000 Euro hochgesetzt.
- Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.
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