Branchenspezifische Präqualifizierung für freiberufliche Leistungen (§ 18 EStG)
PQ für geistig-schöpferische Dienstleistungen
Eine Präqualifizierung bündelt in einer Urkunde die Pflichtdokumente, die bei jeder Vergabe von freiberuflichen Leistungen vorgelegt werden müssen. Büros, die geistig-schöpferische Dienstleistungen erbringen, wie Planungsbüros oder Anwaltskanzleien können zusätzlich branchenspezifische Dokumente freiwillig registrieren lassen.
Gemeinsam mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen hat die ABSt Hessen einen Kriterienkatalog aufgestellt, der auf die Besonderheiten von Planungsbüros zugeschnitten ist und inzwischen für Kanzleien u. a. erweitert wurde. Damit können Büros schnell und einfach branchenspezifische Dokumente zusammenstellen.
Die geprüften zusätzlichen Nachweise wie beispielsweise Studiennachweise, Bauvorlageberechtigungen, Fortbildungsnachweise oder eine Eintragung zum Prüfsachverständigen oder als Fachanwalt werden auf der PQ-Urkunde genannt. So springen die besonderen Qualifikationen des Büros der Vergabestelle sofort ins Auge. Das erhöht die Erfolgsaussichten registrierter Bieter.
Die PQ-Urkunde kann bundesweit eingesetzt werden. Präqualifizierte Büros sind auf der HPQR-Datenbank gelistet und können sich zusätzlich im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der IHKs (AVPQ) eingetragen lassen. Mit der HPQR-Nummer können Auftraggeber bundesweit in diesen Datenbanken die Einzelnachweise einsehen. Ein weiterer Vorteil für präqualifizierte Unternehmen: Auftraggeber recherchieren dort bei Wettbewerben und Verhandlungsverfahren nach geeigneten Bietern. Gelistete Büros erhöhen somit ihre Chancen, einen Auftrag zu erhalten.
Unter 0611/974588-19, E-Mail: hpqr@absthessen.de, beraten wir Sie gern und beantworten Ihre Fragen.
Antrag
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