Amtliches Verzeichnis für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen

Amtliches Verzeichnis

Hessisches Präqualifikationsregister HPQR

Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung, ob ein Unternehmen für öffentliche Aufträge geeignet ist und kein sonstiger Grund die Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt. Dazu müssen Eigenerklärungen und Nachweise vorgelegt werden, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestätigen. Registrierte Unternehmen legen statt vieler Dokumente beim öffentlichen Auftraggeber ihre PQ-Urkunde vor.

  • Reduzieren Sie Aufwand und Kosten
  • Risikominimierung und Rechtssicherheit
  • Wettbewerbsvorteile

Vorteile für Auftraggeber

Eine Präqualifizierung hat nicht nur für Bieter, sondern auch für Auftraggeber viele Vorteile:

Was bedeutet Präqualifikation?

Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Erklärungen und Nachweisen zur Eignung auf Vollständigkeit, Aktualität und Plausibilität nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen für nationale und EU-weite Vergabeverfahren. Damit wird geprüft, ob ein Unternehmen für öffentliche Aufträge geeignet ist und kein sonstiger Grund die Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt. Das Unternehmen legt Eigenerklärungen und Nachweise vor, die seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestätigen. 

Für Bauleistungen richten sich die Anforderungen nach VOB/A und VOB/A EU sowie für Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO und VgV unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte. Registrierte Unternehmen sind von der Vorlage dieser Dokumente beim öffentlichen Auftraggeber befreit. 

Die Präqualifizierungsdatenbank HPQR listet alle Unternehmen, die auf ihre Eignung überprüft wurden. Diese Unternehmen können über unterschiedliche Suchkriterien gefunden werden.

Entbürokratisierung

Mit der vorgelagerten Prüfung der Eignungsnachweise durch eine unabhängige Präqualifizierungsstelle ersparen sich Auftraggeber die Einzelprüfung im konkreten Vergabeverfahren. Bieter legen statt vieler Einzelnachweise eine Urkunde vor, die die am häufigsten verlangten Nachweise abdeckt und ein Jahr gültig ist. 

 

Eignungsvermutung durch Eintrag im amtlichen Verzeichnis

Das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) und das amtliche Verzeichnis präqalifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) sind bei der EU notifiziert und somit gemäß Artikel 64 EU RL 2014/24/EU anerkannte amtliche Verzeichnisse. Für amtliche Verzeichnisse ist in der Richtlinie verankert, dass öffentliche Auftraggeber die Präqualifizierung als Nachweis der Eignung akzeptieren müssen. Bei der öffentlichen Hand entsteht eine Eignungsvermutung. Bewerber/Bieter gelten erst einmal als geeignet. Die Prüfungspflicht der Eignung im Einzelfall entfällt nicht. 
Auf diese Weise werden mehr wirtschaftliche Angebote im Wertungsprozess gehalten und das Risiko des Ausschlusses wegen fehlender Eignung minimiert. 

Ständiger Zugriff auf die Datenbank

Die Vergabestelle kann jederzeit anhand der auf der PQ-Urkunde angegebenen individuellen PQ-Nummer auf die aufgeführten hinterlegten Einzelnachweise online zugreifen. Darüber hinaus können Auftraggeber Bieter ausfindig machen, die sie bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben zur Angebotsabgabe auffordern. Über eine Registrierung und Passwortvergabe können sie jederzeit die Einzelnachweise der gelisteten Unternehmen auf der Datenbank HPQR einsehen. Der Zugriff auf geeignete Unternehmen ist für die öffentliche Hand kostenlos. 

Nach präqualifizierten Unternehmen suchen

Auftragsbezogene Anforderungen

Auftraggeber können grundsätzlich weitere auftragsbezogene Nachweise verlangen, die über die im Vergaberecht vorgegebenen Eignungsnachweise hinausgehen. Diese müssen in der Bekanntmachung genannt werden. In vielen Fällen hinterlegen Bieter freiwillig zusätzliche Nachweise in der Datenbank, z. B. QM-Zertifikate. 

FAQ

Unsere Antworten zu häufig
gestellten Fragen

Muss der öffentliche Auftraggeber die PQ-Urkunde anerkennen?

Das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) und das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) sind bei der EU notifiziert und somit gemäß Artikel 64 EU RL 2014/24/EU anerkannte amtliche Verzeichnisse. Für amtliche Verzeichnisse ist in der Richtlinie verankert, dass öffentliche Auftraggeber die Präqualifizierung als Nachweis der Eignung akzeptieren müssen. Die Eintragung im HPQR und AVPQ bietet Unternehmen eine EU-weite Anerkennungspflicht der PQ-Urkunde.

Können darüber hinaus die öffentlichen Auftraggeber noch zusätzliche Nachweise verlangen?

Auftraggeber können grundsätzlich weitere auftragsbezogene Nachweise verlangen, die über die im Vergaberecht vorgegebenen Eignungsnachweise hinausgehen. Diese müssen in der Bekanntmachung genannt werden. Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung, ob der Auftraggeber spezifische Anforderungen stellt, z. B. zur Höhe der Deckungssumme der Haftpflicht oder inhaltliche Anforderungen an vorzulegende Referenzen. Sie können auch freiwillig zusätzliche Nachweise in der Datenbank hinterlegen, die häufig bei Ausschreibungen in Ihrer Branche gewünscht werden, wie z. B. QM-Zertifikate.

Kann der öffentliche Auftraggeber die Einzelnachweise prüfen?

Die Vergabestelle kann jederzeit anhand der auf der PQ-Urkunde angegebenen individuellen PQ-Nummer auf die aufgeführten hinterlegten Einzelnachweise online zugreifen. Öffentliche Auftraggeber können sich darüber hinaus für das HPQR registrieren lassen. Damit können sie im Rahmen von Markterkundungen, beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben direkt die Nachweise passender Bieter einsehen, soweit die Einwilligung der Unternehmen vorliegt.

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