Wiederherstellung der Eignung vor Auftragsakquise
Betroffene Unternehmen haben aber in den meisten Fällen die Möglichkeit zur sogenannten „Selbstreinigung“. Die Selbstreinigung soll die Quelle des Fehlverhaltens beseitigen, einen Wiederholungsfall unwahrscheinlich machen und das Vertrauen in das Unternehmen wiederherstellen.
Vergabestellen sind meist damit überfordert, die Selbstreinigung während eines laufenden Vergabeverfahrens zu prüfen, denn letztlich muss immer der Auftraggeber entscheiden, ob er das Unternehmen zum konkreten Verfahren zulässt. Auch das Bundeskartellamt kann involviert sein, wenn es darüber zu entscheiden hat, ob ein Unternehmen aufgrund seines Fehlverhaltens in ein bundesweites Wettbewerbsregister eingetragen wird, was zur Sperrung für öffentliche Aufträge führen kann. Letztlich ist auch eine Präqualifikation in dieser misslichen Situation nicht möglich. Damit Unternehmen zügig wieder an der öffentlichen Auftragsvergabe teilhaben können, bietet die ABSt Hessen auf diesem Weg bundesweit für betroffene Unternehmen Unterstützung und Beratung an.