Wettbewerbsregister

Das Wettbewerbsregister ist eine bundesweite elektronische Datenbank, die öffentlichen Auftraggebern sowie bestimmten Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern (Auftraggebern) zur Verfügung steht. Im Rahmen von Vergabeverfahren können diese Auftraggeber mithilfe des Wettbewerbsregisters prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Damit erfüllen Auftraggeber die Anforderungen der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das Vorliegen von Ausschlussgründen zu prüfen. Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) eingerichtet und geführt.

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