HPRQ

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der IHKs AVPQ

Im amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern (AVPQ) können sich alle Unternehmen zusätzlich zum HPQR eintragen lassen, die Dienst- und Lieferleistungen erbringen. Nach erfolgreichem Eintrag erhält jedes Unternehmen eine PQ-Urkunde, die dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag beigelegt wird. Auftraggeber können im AVPQ geeignete Unternehmen finden und mit der Zertifikatsnummer und Zugangscode die Nachweise einsehen.

AVPQ und HPQR bieten Unternehmen eine EU-weite Anerkennungspflicht. Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür gute Gründe vorliegen.

Vorteil große Reichweite

Das amtliche Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern (AVPQ) ist eine bundesweite Datenbank der Industrie- und Handelskammern und ihrer Auftragsberatungsstellen. Mit der zusätzlichen Listung im AVPQ erhöhen Unternehmen ihre Sichtbarkeit in Deutschland und damit ihre Chancen bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte.

Vergabestellen nutzen PQ-Datenbanken wie HPQR und AVPQ nicht nur bei konkreten Ausschreibungen, sondern auch zur Markterkundung und suchen bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte nach passenden Bietern, die ihre Eignung bereits nachgewiesen haben.

Die hinterlegten Nachweise sind geschützt und können nur mit der AVPQ-Nummer und einem zusätzlichen Zugangscode eingesehen werden. Auftraggeber erhalten die AVPQ-Nummer und den Code vom Unternehmen mit dem Angebot. Allgemein zugänglich sind nur die Stammdaten des Unternehmens, sodass auch private Auftraggeber geeignete Unternehmen finden können.

Wer kann sich im amtlichen Verzeichnis AVPQ eintragen lassen?

Im amtlichen Verzeichnis AVPQ werden Unternehmen eingetragen, die Dienst- und Lieferleistungen erbringen. Auch freiberuflich tätige Büros können sich listen lassen. Unternehmen, die ausschließlich Bauleistungen erbringen, können nicht ins AVPQ eingetragen werden. 

Voraussetzung für die Eintragung im AVPQ ist die Präqualifizierung im HPQR. Bieter können sich bei der Antragstellung entscheiden, ob sie sich zusätzlich zum Hessischen Präqualifikationsregister im AVPQ eintragen lassen möchten. Den Antrag finden Sie hier.

Kosten

Die Eintragung im AVPQ ist mit einer zusätzlichen Gebühr von 70 Euro für die IHK Wiesbaden verbunden. Die Eigenerklärungen und Nachweise werden von der ABSt Hessen nach erfolgreicher Prüfung an die IHK weitergeleitet und dort erneut geprüft. Die IHK stellt dann eine AVPQ-Urkunde aus, die ein Jahr gültig ist. 

Einzureichende Nachweise

In der Checkliste finden Sie alle einzureichenden Nachweise. Der Antrag für das AVPQ umfasst im Wesentlichen die PQ-Nachweise für das HPQR. Darüber hinaus sind zusätzliche Angaben (Eigenerklärungen) im Online-Antrag zu machen und ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) vorzulegen.

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