Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt bekannt, dass sich die EU-Kommission vor dem Hintergrund der aktuellen Situation entschlossen hat, eine Mitteilung zu verabschieden, in der die KOM Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation darstellt werden.
Aus Sicht des BMWi stellt die Mitteilung eine sinnvolle Ergänzung ihres Rundschreibens vom 01:00 19-03-2020 dar. Die KOM weist in ihrer Mitteilung insbesondere darauf hin, dass öffentliche Auftraggeber über das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung [= ohne Teilnahmewettbewerb] Lieferungen und Dienstleistungen so zeitnah wie möglich erwerben können. Konkret heißt es in der Einleitung der Mitteilung:
"Im Rahmen dieses Verfahrens nach Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU [.] können öffentliche Auftraggeber direkt mit potenziellen Auftragnehmern verhandeln, und es bestehen keine Anforderungen hinsichtlich der Veröffentlichung, der Fristen oder der Mindestanzahl der zu konsultierenden Bewerber oder sonstige verfahrenstechnische Anforderungen. Auf EU-Ebene sind keine Verfahrensschritte geregelt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Behörden so schnell handeln können, wie es technisch/physisch möglich ist, und dass das Verfahren de facto eine Direktvergabe darstellt, die lediglich den physischen/technischen Zwängen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Verfügbarkeit und Schnelligkeit der Lieferung unterworfen ist."
Dabei erläutert das Bundesministerium, dass öffentliche Auftraggeber auch in Erwägung ziehen können, "mit potenziellen Auftragnehmern innerhalb und außerhalb der EU per Telefon, E-Mail oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
Die Mitteilung der EU-KOM finden Sie hier
0611 974588-0