April 2020: Rundschreiben des BMWi zur Dringlichkeitsvergabe aufgrund der Corona-Pandemie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Rundschreiben zur Dringlichkeitsvergabe aufgrund der Corona-Pandemie verfasst. Danach kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter erleichterten Voraussetzungen und Fristen durchgeführt werden. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sind auch Verfahren ohne Einhaltung einer Frist und nur mit einem Bieter denkbar. Einzelheiten finden Sie im beigefügten Rundschreiben. 
 zum Rundschreiben 

Ergänzung vom 01:00 30-03-2020:  zur Mitteilung der Kommission 
Ergänzung vom 01:00 17-04-2020:  Digitale Angebotsabgabe bei Baumaßnahmen des Bundes und des Landes