Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Rundschreiben zur Dringlichkeitsvergabe aufgrund der Corona-Pandemie verfasst. Danach kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter erleichterten Voraussetzungen und Fristen durchgeführt werden. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sind auch Verfahren ohne Einhaltung einer Frist und nur mit einem Bieter denkbar. Einzelheiten finden Sie im beigefügten Rundschreiben.
zum Rundschreiben
Ergänzung vom 01:00 30-03-2020: zur Mitteilung der Kommission
Ergänzung vom 01:00 17-04-2020: Digitale Angebotsabgabe bei Baumaßnahmen des Bundes und des Landes
0611 974588-0