August 2019: Pilotprojekt: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland / medizinische Hilfsmittel

Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, das Verbot öffentlicher Vergabeverfahren für medizinische Hilfsmittel aufzuheben. Das Vertragsverletzungsverfahren wurde durch die Übersendung eines Aufforderungsschreibens bezüglich der Umsetzung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen (Richtlinien 2014/23/EU , 2014/24/EU und 2014/25/EU) am 25. Juli 2019 eingeleitet. Deutschland hat zwei Monate Zeit, um auf die von der EU-Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das Verbot gegenüber gesetzlichen Krankenkassen, Verfahren aus den EU-Vergaberichtlinien für medizinische Hilfsmittel zu nutzen, der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU) zuwiderläuft.