BMWK veröffentlicht Rundsc

Im Rundschreiben werden die bestehenden Möglichkeiten für Verfahren oberhalb sowie unterhalb der EU-Schwellenwerte und Ausweitung bestehender Verträge zusammengefasst: Die Möglichkeiten für eine schnelle und effiziente Durchführung von Dringlichkeitsvergabeverfahren im Flüchtlingskontext wurden bereits in bestehenden Erlassen aufgezeigt:

- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vom 24.8.2015 (AZ: IB6-270100/14)

- Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik vom 9.9.2015 (COM(2015) 454 final)

- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.4.2022 (AZ: IB3-206-000#010)

Die hier aufgezeigten Möglichkeiten bestehen im geltenden Rechtsrahmen weiterhin und werden im Rundschreiben vom 9. Januar noch einmal im Überblick dargestellt.

Das Rundschreiben vom 09.01.2024 finden Sie hier