Dezember 2023: Steigerung Mindestlohnsatzes zum 1.1.2024 auf 12,41 EUR/Std.

Das Instrument des Mindestlohns wurde in Deutschland eingeführt, um sittenwidrige Vergütungen und Schmutzkonkurrenz zu verhindern. Seit Januar 2018 gilt er ausnahmslos in allen Wirtschaftsbereichen. Das heißt: Tarifverträge einzelner Branchen, die unter dem geltenden Mindestlohn liegen, sind nicht mehr zulässig. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Seitdem wurde die Lohnuntergrenze mehrmals angehoben. Zuletzt zum 1. Oktober 2022 auf aktuell zwölf Euro pro Stunde. Im Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 Euro steigen, Anfang 2025 noch einmal auf 12,82 Euro. Das Bundeskabinett setzt damit eine entsprechende Empfehlung der Mindestlohnkommission um.