Im Rundschreiben werden die bestehenden Möglichkeiten für Verfahren oberhalb sowie unterhalb der EU-Schwellenwerte und Ausweitung bestehender Verträge zusammengefasst: Die Möglichkeiten für eine schnelle und effiziente Durchführung von Dringlichkeitsvergabeverfahren im Flüchtlingskontext wurden bereits in bestehenden Erlassen aufgezeigt:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vom 24.8.2015 (AZ: IB6-270100/14)
- Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik vom 9.9.2015 (COM(2015) 454 final)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.4.2022 (AZ: IB3-206-000#010)
Die hier aufgezeigten Möglichkeiten bestehen im geltenden Rechtsrahmen weiterhin und werden im Rundschreiben vom 9. Januar noch einmal im Überblick dargestellt.
Das Rundschreiben vom 01:00 09-01-2024 finden Sie hier
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