Die neuen Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2151, 2025/2152, 2025/2150 der Europäischen Kommission vom 22.10.2025 veröffentlicht. Es gelten danach folgende Werte (in Euro ohne Umsatzsteuer), ohne dass es einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber bedarf.
Bis 31.01.2025 | Ab 01.01.2026 | |
| Bauaufträge | 5.538.000 | 5.404.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen - Öffentliche Auftraggeber | 221.000 | 216.000 |
| Konzessionen | 5.538.000 | 5.404.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen - Obere und oberste Bundesbehörden | 143.000 | 140.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen -Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden | 443.000 | 432.000 |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen - Öffentliche Auftraggeber | 750.000 * | 750.000 * |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen - Sektorenauftraggeber | 1.000.000 * | 1.000.000 * |
* Die vom GPA nicht erfassten Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) wurden nicht angepasst.
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2151 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2152 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2150 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025
Die Veröffentlichung der Schwellenwerte für den Bereich der Verteidigung und Sicherheit steht noch aus.
