Neue EU-Schwellenwerte veröffentlicht

Die neuen Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2151, 2025/2152, 2025/2150 der Europäischen Kommission vom 22.10.2025 veröffentlicht. Es gelten danach folgende Werte (in Euro ohne Umsatzsteuer), ohne dass es einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber bedarf. 

 

Bis 31.01.2025

Ab 01.01.2026

Bauaufträge  

5.538.000

5.404.000

Liefer- und Dienstleistungen - Öffentliche Auftraggeber

221.000

216.000

Konzessionen

5.538.000

5.404.000

Liefer- und Dienstleistungen - Obere und oberste Bundesbehörden  

143.000

140.000

Liefer- und Dienstleistungen -Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden 

443.000

432.000

Soziale und andere besondere Dienstleistungen - Öffentliche Auftraggeber

750.000 *

750.000 *

Soziale und andere besondere Dienstleistungen - Sektorenauftraggeber

1.000.000 *

1.000.000 *

* Die vom GPA nicht erfassten Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) wurden nicht angepasst

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2151 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2152 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2150 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025

Die Veröffentlichung der Schwellenwerte für den Bereich der Verteidigung und Sicherheit steht noch aus.