Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält unter Berücksichtigung der durch die VO PR Nr. 30/53 für öffentliche Aufträge geltenden Grundsätze die Erstattung von pandemiebedingten Mehrkosten im Rahmen geschlossener Verträge für denkbar, wenn sie aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Diese Möglichkeit käme nur für solche zusätzlichen Kosten in Betracht, die nicht durch anderweitige staatliche Pandemiehilfen kompensiert werden.
- Zu den Einzelheiten siehe das Schreiben des BMWE an den BDI
- BDI-Positionspapier vom 01:00 18-05-2020 „Preisrechtliche Berücksichtigung zusätzlicher Kosten
aufgrund der COVID-19-Pandemie bei öffentlichen Aufträgen“ - Anschreiben des BDI an BMWE vom 29. Mai 2020