Schreiben des BMWi zum BDI-Positionspapier „Preisrechtliche Berücksichtigung zusätzlicher Kosten aufgrund der COVID-19-Pandemie bei öffentlichen Aufträgen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält unter Berücksichtigung der durch die VO PR Nr. 30/53 für öffentliche Aufträge geltenden Grundsätze die Erstattung von pandemiebedingten Mehrkosten im Rahmen geschlossener Verträge für denkbar, wenn sie aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Diese Möglichkeit käme nur für solche zusätzlichen Kosten in Betracht, die nicht durch anderweitige staatliche Pandemiehilfen kompensiert werden.