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eHAD Elektronische Vergabeplattform für weniger Bürokratie

Mit der eHAD erweitern wir den Service der HAD und bieten öffentlichen Auftraggebern an, ihre nationalen und internationalen Ausschreibungen über unsere elektronische eVergabe-Plattform abzuwickeln.

Die HAD ist die Bekanntmachungsplattform des Landes Hessen und bündelt alle öffentlichen Ausschreibungen hessischer Beschaffungsstellen. Mit der Erweiterung zur eHAD erleichtern wir unseren Vergabestellen den Einstieg in die elektronische Vergabe.

Die eHAD kann von jeder Beschaffungsstelle genutzt werden. Sie steht Beschaffungsstellen zur Verfügung, die nur gelegentlich, häufig oder auch überwiegend elektronisch beschaffen wollen.

Die Software ist als Webanwendung eine Mehrplatzlösung, die es Ihnen ermöglicht auch Fachabteilungen und externe Berater einzbinden. Sie berücksichtigt auch hessisches Vergaberecht.

Umsetzungspflicht der elektronischen Vergabeverfahren – eHAD

Seit dem 17. April 2014 sind die neuen EU-Vergaberichtlinien in Kraft getreten (unter: Recht – Europarecht). Grundsätzlich beträgt die Umsetzungsfrist in nationales Recht 24 Monate ab Inkrafttreten der Richtlinie, also bis zum 18. April 2016. Die Umsetzungsfristen gelten zunächst nur für alle EU-weiten Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber haben bis Ablauf dieser Frist sicherzustellen, dass alle durchgeführten Tätigkeiten, die den Erwerb von Liefer- , Dienst- und Bauleistungen für öffentliche Auftraggeber betreffen, ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel erfolgen.
Es sind dabei kürzere Fristen für zentrale Beschaffungsstellen zu beachten.

Zentrale Vergabestellen i.S.d. EU-Vergaberechts sind verpflichtet, EU-Vergabeverfahren spätestens ab dem 18.04.2017 vollelektronisch durchzuführen. Dies umfasst den Prozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Zentrale Vergabestellen iSd EU werden definiert als öffentliche Auftraggeber, die auch für andere öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren tätig werden. Das kann beispielsweise bei einer Einkaufskooperation, aber auch im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen.
Alle Vergabestellen müssen nicht nur die Bekanntmachungen auf TED einstellen, sondern ab 18.04.16 zugleich die kompletten Vergabeunterlagen zum Download auf einer elektronischen Plattform zur Verfügung stellen. Die Frist für die Kommunikation und Zuschlagserteilung und den Informationsaustausch in elektronischer Weise sowie die elektronische Angebotsabgabe verlängert sich für Vergabestellen, die keine zentrale Funktion für andere öffentliche Auftraggeber erfüllen, bis zum 18.10.2018.

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