Allgemeine Geschäftsbedingungen
für BIETER

Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD)
Ausschreibung öffentlicher Auftraggeber in Hessen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Online-Datenbank HAD
Der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.


Präambel:

Die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD)

(HAD) ist eine webbasierte Datenbank. Sie wird durch die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. (ABSt) im Auftrag ihrer Träger, der 10 Industrie- und Handelskammern, der 3 Handwerkskammern, der Ingenieurkammer, der Architektenkammer in Hessen und dem Land Hessen betrieben.

Die Träger der ABSt zeichnen sich allein verantwortlich für das Betreiben und die Funktionsfähigkeit der HAD als Herausgeber der Datenbank.

Der Anspruch auf Erfassung aller Bekanntmachungen in Hessen besteht aufgrund des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes sowie des Gemeinsamen Runderlasses für das öffentliche Auftragswesen, der alle Beschaffungsstellen in Hessen verpflichtet, ihrer vergaberechtlichen Bekanntmachungspflicht auf der Internetplattform der HAD nachzukommen. Dazu gehören auch private Auftraggeber, die durch einen öffentlichen Zuwendungsbescheid verpflichtet werden, Vergaberecht anzuwenden.
 

§ 1 Gegenstand der Leistung

1. Die Nutzung der HAD ist in Form der Recherche als potentielle Bewerber/Bieter nach Bekanntmachungen im Volltext für alle Unternehmen, Handwerksbetriebe und freiberufliche Büros, auf der HAD kostenlos. Die Nutzung der Daten zu werblichen Zwecken ist untersagt.

2. Für kommerzielle Nutzer ist eine Lizenzvereinbarung Voraussetzung zur Nutzung der HAD.

3. Die Einrichtung eines qualifizierten Profils ist als besondere Dienstleistung kostenpflichtig. Sie ermöglicht die Selektion von Bekanntmachungen nach individuellen Leistungsbereichen (CPV-Codes). Die selektierten Daten werden täglich als E-Mail in den Posteingang des Nutzers gesendet.

4. Die ABSt bietet einen Online-Zugriff auf den Inhalt der HAD an. Der Zugang und die Nutzungsmöglichkeiten werden auf der Webseite beschrieben. In Abhängigkeit von der Nutzung können zeitweise Zugangsengpässe nicht ausgeschlossen werden.

5. Daten und Inhalte dürfen ausschließlich zur Information und zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten ist nicht gestattet.

6. Die ABSt behält sich das Recht vor, die besagten Dienste zu modifizieren und zu verbessern. Diesbezügliche Informationen werden im Internet unter dem Link Updates www.had.de/vergabestellen-update.html bekanntgegeben bzw. dort dokumentiert. Die ABSt behält sich das Recht vor, diesbezügliche Informationen auch durch sog. Online-News bekanntzugeben

7. Die ABSt bietet während der üblichen Geschäftszeiten eine kostenlose Hotline an, die sowohl einen technischen Support als auch Unterstützung bei Fragen zum Vergabeverfahren beinhaltet.

8. Die ABSt ist berechtigt, Kunden von der Nutzung der Datenbank auszuschließen, vor allem bei Verdacht des Missbrauchs. Als Missbrauch gilt insbesondere die Verletzung der Nutzungsberechtigung.

9. Nutzern der HAD ist es untersagt, Aktionen anzustoßen, welche die Infrastruktur der Website unverhältnismäßig und/oder unangemessen belastet; jegliche Hilfsmittel wie Robots oder ähnliche Methoden einzusetzen, um Daten zu sammeln oder auszuwerten; die Sicherheit der Website in irgendeiner Weise zu gefährden oder entsprechende Versuche zu unternehmen. Dies umfasst auch die Prüfung des Systems auf Anfälligkeit und die bewusste Missachtung oder Überschreitung von Sicherheitsmaßnahmen; Versuche zu unternehmen, das System mit Diensten zu stören, z.B. durch Viren.
 

§ 2 Vertragsdauer und Zustandekommen des Vertrages

1. Für Neu-Kunden:

Nach erstmaliger Registrierung erfolgt die Passwortfreigabe, die zur einfachen Recherche für den Zeitraum von einem Jahr berechtigt. Der Nutzer wird rechtzeitig auf den bevorstehenden Ablauf der Bezugszeit hingewiesen und erhält die Aufforderung, die Kontaktdaten neu einzugeben. Danach wird die Nutzungsmöglichkeit der HAD wieder freigeschaltet. Werden die Kontaktdaten nicht nach Ablauf eines Jahres erneuert, erfolgt die Sperrung des Nutzungszugangs.

2. Eine Fortsetzung des Vertrages nach Sperrung bedarf einer erneuten erstmaligen Registrierung.
 

§ 3 Kostenpflichtiges Rechercheprofil

1. Zur Erleichterung der Suche nach Bekanntmachungen stellt die ABSt einen erweiterten Suchservice zur Verfügung: Der Nutzer legt nach Antragsstellung ein sog. qualifiziertes Profil an, in dem seine Leistungsbereiche dauerhaft gespeichert werden und jederzeit eine Suche nach entsprechenden Bekanntmachungen ohne neue Eingabe von Suchbegriffen durchgeführt werden kann. Auf Wunsch kann der Nutzer zusätzlich einen Mailservice in Anspruch nehmen. Die automatisch selektierten Bekanntmachungen werden dann täglich an die angegebene Mailadresse versendet.

2. Die Mindestlaufzeit für ein Profil-Abo beträgt 1/2 Jahr. Die Preise für das Abo können der jeweils aktuellen Preisliste, die auf der Plattform der HAD unter www.absthessen.de/preise-had.html hinterlegt ist, entnommen werden. Sie ist Bestandteil des Vertrags.
Das Profil kann wieder aktiviert werden, sofern nicht länger als 2 Jahre seit der letzten Registrierung vergangen sind.

3. Der Vertrag über die Nutzung der Profildienste der HAD kommt mit dem Überweisen der Nutzungsgebühr zustande. Nach Zahlungseingang wird die Profilsuche freigeschaltet. Durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Nutzungszeit kann der Vertrag beendet werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch in Abhängigkeit von der gewählten Vertragslaufzeit um den gleichen Zeitraum. Der Nutzer wird auf die Verlängerung der Nutzungszeit hingewiesen und erhält gleichzeitig eine Rechnung über diesen Zeitraum.

4. Für hessische Nutzer übernimmt die Mitgliedskammer die Kosten. Das qualifizierte Profil wird nach Antragstellung kostenlos freigeschaltet.

5. Eine fristlose Kündigung der ABSt ist möglich bei missbräuchlicher Nutzung und bei Verzug mit der Begleichung der Rechnung. Missbrauch wird insbesondere bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit dem Passwort angenommen.

6. Der Nutzer ist für das Nichtentstehen der Gebührenpflicht beweispflichtig.
 

§ 4 Nutzungsrechte

1. Die Rechercheergebnisse sind nur für den eigenen Gebrauch, insbesondere beruflichen Gebrauch des Nutzers, der als Bewerber/Bieter nach öffentlichen Aufträgen sucht, bestimmt. Der Nutzer ist nur berechtigt, Veröffentlichungen weiterzuverwenden, die dem Leistungsspektrum seines Unternehmens entsprechen. Der Download der Bekanntmachungen zum Einstellen in kommerziell betriebene Datenbanken ist unzulässig. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der ABSt.

2. Die elektronische Mehrfachnutzung mit nur einem Passwort, sowie die Weitergabe der Recherche-Ergebnisse an Dritte - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - ist untersagt. Eine Weitergabe der Informationen aus der HAD ist nur nach einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der ABSt gestattet.
 

§ 5 Haftung, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde hat das Recht, in der Datenbank HAD zu recherchieren. Er verpflichtet sich, die ihm eingeräumten Rechte zur Nutzung der HAD nicht missbräuchlich zu handhaben und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

2. Der Kunde ist für den Schutz des ihm übermittelten und zugeleiteten Passworts verantwortlich. Für die durch Missbrauch oder Verlust des dem Kunden zugeteilten Passwortes entstehenden Schäden haftet die ABSt nicht. Der Kunde haftet für Störungen, die er durch unsachgemäßen Gebrauch der Datenbank verursacht. Der Kunde hält insbesondere das Passwort geheim, bzw. veranlasst unverzüglich dessen Änderung, falls die Vermutung besteht, dass es Nichtberechtigten zur Kenntnis gelangt ist.

3. Die ABSt ist berechtigt, bei missbräuchlicher Nutzung den Kunden von der Nutzung auszuschließen.

4. Grundsätzlich ist der Kunde für die Schaffung der technischen Voraussetzungen, die die Nutzung der Zugriffs- und Übertragungsmöglichkeiten bedingen, selbst verantwortlich.
 

§ 6 Urheberrechte

Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Datenbank, der Datenbanksoftware oder an Datenbankinhalten bleiben vorbehalten, soweit nicht den Nutzern einzelvertraglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden. Gleiches gilt sinngemäß für die bestehende Schutzrechte Dritter an Datenbankinhalten. Das Copyright liegt bei der ABSt.
 

§ 7 Haftungsbeschränkung der Auftragsberatungsstelle

1. Für technische Störungen, die nicht in den Verantwortungsbereich der ABSt fallen, für Schäden aus höherer Gewalt sowie für Schäden durch missbräuchliche Nutzung des Systems haftet die ABSt nicht. Gleiches gilt für unrichtige Informationen (einschließlich Viren), mit den daraus entstehenden Schäden, soweit diese von Berechtigten und nichtberechtigten Dritten in das System HAD eingegeben und über die HAD veröffentlicht werden.

2. Im Übrigen haftet die ABSt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird nur gehaftet, falls diese ursächlich durch Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten begründet sind.

3. Die ABSt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts der Informationen, die seitens der öffentlichen Auftraggeber in das System HAD eingegeben werden. Insbesondere wird keine Gewähr dahingehend übernommen, dass die abgerufenen Informationen für bestimmte Zwecke des Nutzers geeignet oder ausreichend sind. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass es sich bei dem System HAD um ein Informationssystem handelt, bei dem seitens des Anbieters keine Kontrolle hinsichtlich des jeweils eingehenden und dann sofort im Internet zur Verfügung stehenden Informationen vorgenommen wird.
 

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die ABSt Ihre Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. Soweit sich die ABSt Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Teilnehmerdaten an diese weiterzugeben, soweit es im Rahmen dieses Vertrages notwendig ist.
 

§ 9 Sonstige Bestimmungen

1. Die ABSt behält sich das Recht vor, den Nutzern der HAD Informationen zum Thema "Öffentliches Auftragswesen" (Newsletter) und Seminarangeboten zukommen zu lassen. Sie wird dazu die ihr von den Nutzern übermittelten Adressdaten nutzen. HAD-Nutzer können jederzeit schriftlich den Bezug der Informationen ausschließen.

2. Sofern ein kaufm. Unternehmen Vertragspartei ist, gilt als Gerichtsstand zwischen den Parteien der Sitz der ABSt als vereinbart

3. Sollten Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ABSt für die Nutzung der HAD nichtig sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit des Gesamtvertrages. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

4. Mit der Nutzung der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.


Brigitta Trutzel
Geschäftsführerin
Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.


Stand: März 2018