CPV - Common Procurement Vocabulary
Das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge.
Die Verwendung des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary - CPV) ist durch die Europäische Union für die Anwendung im öffentlichen Vergabewesen vorgeschrieben.
Das gemeinsame Vokabular stellt sich als eine Liste von Leistungen und Liefergegenständen dar, denen jeweils ein eindeutiger Schlüssel (CPV-Nr. bzw. CPV-Code) zugeordnet ist.
Die CPV-Nummern sind so für potenzielle Bieter zum wichtigsten Werkzeug für
die Ermittlung und Auswahl der für sie in Frage kommenden Ausschreibungen geworden.
Vergabestellen sind bei europaweiten Ausschreibungen verpflichtet, in ihrem Bekanntmachungstext
die passenden CPV-Codes anzugeben.
1996 hat die Kommission die Verwendung des CPV (Common Procurement Vocabulary)
für die Beschreibung des Auftragsgegenstandes in den Vergabebekanntmachungen im
Supplement des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften empfohlen
(Abl. L 222 vom 2.9.1996; IP /96/815).
Die CPV-Nummern und Bezeichnungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) festgelegt. Diese Verordnung wurde ersetzt durch die Verordnung 213/2008 vom 15. März 2008.
Neuste Auswertungen über die Verwendung der CPV-Codes haben ergeben, dass in den letzten 5 Jahren in Deutschland 49,9 % (EU-weit 13,3 %) der vorhandenen CPV-Codes nie benutzt wurden. Weiter kann aus den Ergebnissen des EU-Forschungsprojekt (Bericht: "CPV-Code reloaded" aus dem Vergabe Navigator 3/17, S. 9 ff.) eine Aussage über die Qualität bzw. Tiefe des Codes getroffen werden, die entscheidend für den Erfolg des Beschaffungsverfahrens sein kann. Unter "Tiefe" versteht man den Detaillierungsgrad des einzelnen Codes: Je weniger 0 Stellen am Ende des Codes vorhanden, desto genauer wird die zu beschaffende Leistung beschreiben/ tiefer ist die Unterkategorie.
Bsp: 45000000 = Bauarbeiten, 45432200 = Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten.
Hier liegt die durchschnittliche Tiefe der ausgewählten Codes in Deutschland bei 1,990882 und im EU-Vergleich bei 1,773196.
Aufgrund der Studie ergeben sich folgende Praxis-Tipps:
1. Um die Wahrscheinlichkeit, von mehreren potenziellen Bietern gefunden zu werden zu erhöhen, sollte von Vergabestellen die auszuschreibende Leistung möglichst präzise (also "tief") aus dem Kategorienbaum der CPV-Codes ausgesucht werden
2. "Lieber zu viele als zu wenige CPV-Codes verwenden!" Von einer Codierung der CPV-Kategorie mit mehr als ca. 2-3 Nullstellen am Ende ist abzuraten.
3. Bei der Auswahl passender CPV-Codes sollten auch die CPV-Codes im Kontext der CPV-Struktur beachtet werden. Häufig passt ein unter- oder gleichgeordneter CPV-Code eher zur Ausschreibung als der Anfangs gedachte.
4. Leider gibt es Leistungen, für die ein CPV-Code nicht vorhanden ist. Dann sollte zusätzlich zu der übergeordneten Codierung eine verbale Bezeichnung der Leistung ergänzt werden.