Zur Förderung von Innovationen hat die EU Kommission mit ihrer Mitteilung C(2018) 3051 final eine Leitlinie für innovative Beschaffung herausgegeben. Ziel ist es, öffentliche Beschaffer zur Beschaffung innovativer Lösungen zu ermutigen. Die Leitlinie liegt bisher nur in englischer Sprache vor. Sie kann unter
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/29261
heruntergeladen werden.
Mit Wirkung zum 06.04.2014 ist das überarbeitete Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der Welthandelsorganisation in Kraft getreten.
Hintergrund
Das GPA ist das einzige rechtsverbindliche WTO-Beschaffungsübereinkommen. Wie die neuen EU-Vergaberichtlinien zielt auch das neue GPA darauf ab, das öffentliche Beschaffungswesen innerhalb der GPA-Gerichtsbarkeiten transparenter und vorhersehbarer zu machen. Das GPA hat 15 Vertragsparteien: die Europäische Union (für alle 28 Mitgliedstaaten) sowie Armenien, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Liechtenstein, die Niederlande (für Aruba), Norwegen, die Schweiz, Singapur, Taiwan und die Vereinigten Staaten (USA).
Die Verhandlungen über aktualisierte Vergaberegeln und ergänzende Marktzugangsverpflichtungen wurden am 15.12.2011 erfolgreich abgeschlossen. Der endgültige Wortlaut des überarbeiteten GPA wurde am 30.03.2012 unterzeichnet. Mit der Annahme des Protokolls durch Israel wurde die für das Inkrafttreten erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der Parteien des Übereinkommens von 1994 erreicht. Für Japan, welches das überarbeitete GPA am 17.03. 2014 ratifizierte, wird das GPA am 16.04.2014 in Kraft treten.
Wesentlicher Inhalt
Das überarbeitete GPA verschlankt und modernisiert das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.
In Vertragsstaaten des GPA wird sich der Marktzugang für die Unternehmen verbessern, da der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf zahlreiche staatliche Stellen (Ministerien und Agenturen), neue Dienstleistungen und andere Bereiche des öffentlichen Beschaffungswesens erweitert wird:
Die EU und die USA dehnten den Zugang zu ihren zentralen Vergabestellen, einschließlich wichtiger US-Behörden, aus. Kanada bot den Zugang zur Auftragsvergabe durch seine Provinzen und Territorien an. Korea schafft Zugang zur Auftragsvergabe im Eisenbahnsektor und im städtischen Verkehrswesen und Japan bot den Zugang zu öffentlich-privaten Partnerschaften und Bauprojekten an. Israel verpflichtete sich, seine Offset-Vereinbarungen auslaufen zu lassen und seine Schwellenwerte für Bauleistungen zu senken.
Nach WTO-Schätzungen dürfte die Überarbeitung des GPA zusätzliche Auftragschancen für Unternehmen im Wert von ca. 80 Mrd. Euro eröffnen.
mehr
Kommission erkennt Notwendigkeit einer Beschleunigung der Verfahren an
Verlängert bis Ende 2011
zum Formular (pdf)
NOTE TO THE MEMBERS OF
THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS
In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember forderte der Europäische Rat die Kommission auf, als Antwort auf die Finanzkrise eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen.
Die Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlaubt den Rückgriff auf beschleunigte Verfahren,
wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist. Die Kommission erkennt an, dass der Ausnahmecharakter der
aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten
notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte
Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert.
Die Annahme der Dringlichkeit sollte in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.
der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge.
Mit einer Liste von 114 Fragen will die EU-Kommission Möglichkeiten für eine umfassende Modernisierung des europäischen Vergaberechts ermitteln. Ziele sind einerseits größere Effizienz der Vergabeverfahren und Senkung der Bürokratiekosten, andererseits Unterstützung anderer Politiken wie Umweltschutz, höhere Ressourcen- und Energieeffizienz, Förderung von Innovationen, Berücksichtigung sozialer Aspekte sowie Korruptionsbekämpfung.
In einer Onlinekonsultation, die bis 18. April 2011 lief, konnten interessierte Kreise Stellung nehmen. Die EU-Kommission wird die eingegangenen Beiträge im Internet veröffentlichen.
Die Bundesregierung unterstützt die Vereinfachung und Modernisierung des europäischen Vergaberechts. Zu den entscheidenden
Weichenstellungen des Grünbuches hat die Bundesregierung eine politische Stellungnahme abgegeben.
Stellungnahme der Bundesregierung zum Grünbuch der Europäischen Kommission
zur Modernisierung des Vergaberechts vom 18. Mai 2011
zur Stellungnahme (pdf)