Zum ersten September dieses Jahres tritt das neue HVTG 2021 in Kraft. Bitte beachten Sie, dass es ab diesem Zeitpunkt kein Interessenbekundungsverfahren (IBV) und keine VOL/A mehr geben wird. Das IBV wird zum Teilnahmewettbewerb (TW) und die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) wird durch Anwendungsbefehl nun auch in Hessen geltend gemacht werden. Zudem ändern sich die geltenden hessischen Wertgrenzen bzgl. der Verfahrenswahl.
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