Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen (vom 24.11.2015)

Der nachstehende Erlass wird wegen einer Ergänzung der Kontaktdaten unter Ziffer 7.1 und wegen Ablaufs der Gültigkeitsfrist erneut bekannt gemacht.