AVV-EnEff in Kraft getreten

Am 25. Januar 2017 ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) in Kraft getreten. Sie gilt sowohl bei EU-weiten als auch bei nationalen Vergabeverfahren. Die Verwaltungsvorschrift verpflichtet die Bundesbehörden, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besondere Kriterien zur Energieeffizienz vorzugeben. Damit soll die angemessene Beachtung von Umweltschutz- und Energieeffizienzaspekten bei öffentlichen Ausschreibungen gewährleistet werden. Die Geltung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2019. Der Verwaltungsvorschrift angefügt sind Leitlinien, die konkrete Hinweise enthalten, wie die Kriterien im Vergabeverfahren im Einzelnen zu berücksichtigen sind.