Beschaffungsmanagement des Landes Hessen für Lieferungen und Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) vom 09.12.2010

Der Erlass tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft. Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. Der Erlass vom 12. Dezember 2005 (StAnz. S. 4711) tritt im Wege der Erlassbereinigung am 31. Dezember 2010 außer Kraft.