Bundesbaumaßnahmen - Erlass zur Aufhebung der Coronaerlasse

Nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Trageweite nach § 5 Infektionsschutzgesetz zum 25.11.2021 wurden bzw. werden nun die weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen schrittweise bis zum 20.03.2022 zurückgefahren. Das gibt Anlass, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Sonderregeln für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen mit dem zur organisatorischen Umstellung erforderlichen zeitlichen Vorlauf aufzuheben.