Zum 1. Januar 2014 wurden die EU-Schwellenwerte leicht angehoben. Ab dem Erreichen der Schwellenwerte war europaweit auszuschreiben.
Für die Jahre 2014 und 2015 gelten folgende Schwellenwerte:
 
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR (vorher: 130.000 EUR)
 - Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR (vorher: 400.000 EUR)
 - Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000 EUR (vorher: 400.000 EUR)
 - Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (vorher: 200.000 EUR)
 - Bauaufträge: 5.186.000 EUR (vorher: 5.000.000 EUR)