EU-Schwellenwerte seit 01.01.2022

Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren, die EU-weit bekanntgemacht werden müssen, von der Europäischen Union überprüft und angepasst. Ab dem 01.01.2022 gelten gemäß den im europäischen Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen (EU) 2021/1950 bis 1953 vom 10. November 2021 folgende Schwellenwerte:
 

Bauleistungen:5.382.000 EUR (bisher 5.350.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungen:215.000 EUR (bisher 214.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungen durch
obere und oberste Bundesbehörden:
 
140.000 EUR (bisher 139.000 EUR)
Aufträge nach Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
Bauleistungen:5.382.000 EUR (bisher 5.350.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungen:431.000 EUR (bisher 428.000 EUR)
Konzessionen:5.382.000 EUR (bisher 5.350.000)