Gemeinsamer Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen

Gemeinsamer Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen wurde überarbeitet und verlängert. Landesvergabestellen haben ihn verpflichtend anzuwenden.
Bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main ist eine Melde- und Informationsstelle für Vergabeausschlüsse im Referat für Korruptionsschutz eingerichtet. Meldungen und Abfragen von Ausschlüssen sollen vordringlich auf elektronischem Weg über folgende E-Mail Adresse erfolgen:
Anschrift: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - Referat Ba 5 – Melde- und Informationsstelle
E-Mail: MIS@ofd.hessen.de