Der gemeinsamen Runderlass Öffentliches Auftragswesen vom 1. 11. 2007, zuletzt geändert durch Erlass v. 27.11 .2012 ist vor Ablauf seiner Gültigkeit zum 31.12.2013 um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31.12.2014 verlängert worden.
Inhaltlich hat sich nichts geändert, es wurde in Nr. 14 Abs. 2 nur die Jahreszahl 2013 durch 2014 ersetzt.
Sie finden den Erlass unter StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561.
Verlängerung des Vergabeerlasses bis Ende 2014
VV zu §§ 44 und 55 LHO;
Bekanntgabe zu § 29 Abs. 2 GemHVO
0611 974588-0