Der Gemeinsame Runderlass vom l . November 2007, zuletzt geändert durch Erlass vom 2. Dezember 2013, wird im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und dem Hessischen Ministerium der Finanzen wie folgt geändert: In Nr. 14 Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl "2014" ersetzt durch "2015".
0611 974588-0