Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz trat am 01.03.2015 in Kraft

Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) wurde am 18.12.2014 in dritter Lesung vom Hessischen Landtag verabschiedet und trat am 01.03.2015 in Kraft.

 zum Gesetz
 zur Änderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 11.10.2017 (Seite 2)

Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentgelt

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des HVTG sind einheitliche Muster für Vergabeverfahren zu erstellen. Diese Muster werden hier zur Verfügung gestellt:

 Muster HVTG