Hessisches Vergabegesetz (HVgG) gültig vom 01. Juli 2013 bis 28. Februar 2015

Das Hessische Vergabegesetz regelt die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Eigenbetriebe (§ 1 Abs. 1 HVgG). Allgemein gültige Grundsätze eines Vergabeverfahrens wie Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerb haben nunmehr Gesetzesqualität.