Das Hessische Vergabegesetz regelt die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Eigenbetriebe (§ 1 Abs. 1 HVgG). Allgemein gültige Grundsätze eines Vergabeverfahrens wie Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerb haben nunmehr Gesetzesqualität.
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