Januar 2020: Neue EU-Schwellenwerte

Wie bereits angekündigt, sind die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2020 leicht gesunken. Die ab 1. Januar 2020 geltenden Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (2019/L279/23 ff.) veröffentlicht. Mit der EU-Verordnung 2019/1827 – 1930 vom 30. Oktober 2019 gelten für die nächsten 2 Jahre nun folgende Schwellenwerte:

 

Anwendungsbereichbis 31.12.2019ab 01.01.2020
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)  
Bauleistungen5.548.000 EUR5.350.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen  
- zentrale Regierungsbehörden144.000 EUR139.000 EUR
- übrige öffentliche Auftraggeber221.000 EUR214.000 EUR
Konzessionen (2014/23/EU)  
Konzessionen5.548.000 EUR5.350.000 EUR
Sektorenrichtlinie und Richtlinie
Verteidigung und Sicherheit
(2014/25/EU und 2009/81/EG)
  
Bauleistungen5.548.000 EUR5.350.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen443.000 EUR428.000 EUR