Land Hessen veröffentlicht Erlass zur Stoffpreisgleitklausel und Empfehlungen für kommunale Auftraggeber

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat zum 29. April unter Bezugnahme auf den Erlass des BMWSB vom 25. März einen Erlass mit Hinweisblatt zum Thema „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ herausgebracht. Ergänzend wurde am 18. Mai vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen die Empfehlung ausgesprochen, diesen auch auf kommunaler Ebene anzuwenden.
Die Erlasse sind befristet und gelten bis zum 31.12.2022. Sie beziehen sich auf Baumaßnahmen des Landes, womit auch Zuwendungsempfänger gemeint sind.