Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Holzprodukten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben einen Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Holzprodukten veröffentlicht.

Bei allen ab dem 01.12.2017 zu vergebenden Aufträgen, bei denen der Materialwert der eingesetzten Holzprodukte mindestens 2.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist ein Nachhaltigkeitsnachweis nach Maßgabe des Leitfadens erforderlich.

  • Anwendungsbefehlsschreiben vom 30.11.2017
  • Beschaffungserlass Holzprodukte vom 6. Oktober 2017
  • Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Musterformular 248)