Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2024

Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren von der EU-Kommission angepasst. Das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet nur Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Netto-Auftragswert die EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Alle zwei Jahre werden diese Schwellenwerte gemäß den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) neu festgesetzt.
Zum 1. Januar 2024 gelten folgende EU-Schwellenwerte:

Klassische Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU:

Bauleistungen:5.538.000 EUR (bisher 5.382.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungen:221.000 EUR (bisher 215.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungen durch
obere und oberste Bundesbehörden:
 
143.000 EUR (bisher 140.000 EUR)
Aufträge nach Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
Bauleistungen:5.538.000 EUR (bisher 5.382.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungen:443.000 EUR (bisher 431.000 EUR)
Konzessionen:5.538.000 EUR (bisher 5.382.000)


Die entsprechenden Verordnungen vom 15. November zu den jeweiligen Richtlinien finden Sie bitte hier:
RL2014/24/EU
RL2014/23/EU
RL2014/25/EU