Neue EU-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2018

Zum Jahreswechsel werden die EU-Schwellenwerte deutlich verändert. Sie stellen gegenüber den aktuellen Werten eine erhebliche Anhebung dar. Künftig soll für Bauaufträge eine Summe von 5.548.000 EUR – das sind mehr als 300.000 Euro mehr als bisher gelten. Weniger stark steigen die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen an. Hier ist eine Anhebung auf 221.000 Euro vorgesehen. Anhebungen soll es zudem im Sektorenbereich (Liefer- Dienstleistungen) auf künftig 443.000 Euro geben und für Obere und Oberste Bundesbehörden wird künftig ein Schwellenwert von 144.000 Euro (aktuell 135.000 EUR) entscheidend sein. Hintergrund der Neuregelung ist eine dynamische Verweisung in § 106 GWB. Die neuen EU-Schwellenwerte gelten mit der Bekanntmachung ab dem Jahreswechsel automatisch. Die Zahlen werden nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auch im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2019.