Neuer Hessischer Vergabeerlass verlängert "große" Freigrenzen um ein Jahr mit Wirkung ab 01.01.2012 - neu - - neu -

Änderungen nach Ablauf des Vergabebeschleunigungserlasses 2009. Der Erlass tritt am 01.01.2012 in Kraft und mit dem gesamten Gemeinsamen Runderlass vom 1. November 2007 (StAnz. 2386) mit allen Änderungen mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.