Rundschreiben des BMWi zur Dringlichkeitsvergabe aufgrund der Coronal-Pandemie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Rundschreiben zur Dringlichkeitsvergabe aufgrund der Corona-Pandemie verfasst. Danach kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter erleichterten Voraussetzungen und Fristen durchgeführt werden. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sind auch Verfahren ohne Einhaltung einer Frist und nur mit einem Bieter denkbar. Einzelheiten finden Sie im beigefügten Rundschreiben.